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DJI sieht sich Importeinschränkungen für Drohnen gegenüber, aufgrund der Zollkontrollen der USA

DJI drones facing import restrictions by US Customs due to labor compliance issues.

Zollprobleme beeinflussen DJI-Drohnenimporte in die USA

DJI, ein führender Drohnenhersteller, hat Komplikationen beim Import bestimmter Drohnenmodelle in die Vereinigten Staaten aufgrund zollbezogener Probleme gemeldet. Dies hat insbesondere die Verfügbarkeit ihres neuesten Verbraucherdrohnenmodells, der Air 3S, auf dem Einzelhandelsmarkt beeinträchtigt.

Verständnis der Importbeschränkungen

Die Beschränkungen der DJI-Drohnenimporte sind nicht auf ein völliges Verbot durch die US-Behörden zurückzuführen. Stattdessen führt DJI diese Herausforderungen auf eine breitere Initiative des Ministeriums für Innere Sicherheit (DHS) zurück. Laut einem Sprecher von DJI „beeinträchtigt ein zollbezogenes Problem die Fähigkeit von DJI, ausgewählte Drohnen in die Vereinigten Staaten zu importieren.“

Folgen des Uyghur-gesetzen zur Verhinderung von Zwangsarbeit

Ein entscheidender Faktor für diese Importbeschränkung sind das Uyghur-gesetze zur Verhinderung von Zwangsarbeit (UFLPA), das Berichten zufolge von den US-Zoll- und Grenzschutzbehörden (CBP) als Rechtfertigung für die Blockade angeführt wird. In Reaktion darauf hat DJI den Distributoren mitgeteilt, dass es in seinen Produktionsprozessen keine Zwangsarbeit verwendet.

DJIs Reaktion auf die Vorwürfe

In einem aktuellen Blogbeitrag bezeichnete DJI die Angelegenheit als „Missverständnis“ und hat damit begonnen, Dokumentationen bereitzustellen, die ihre Einhaltung der US-Gesetze und internationalen Standards belegen. Sie bestätigen, dass ihre Produktion nicht in der Xinjiang-Region Chinas, wo Zwangsarbeitsvorwürfe verbreitet sind, stattfindet, und erklären, dass die Produktion ausschließlich in Shenzhen und Malaysia erfolgt.

Gesetzgebungslage rund um DJI

Außerdem wird DJI nicht unter die UFLPA-Entity-Liste eingestuft, obwohl es zuvor Herausforderungen gab, als es aufgrund von Vorwürfen, Drohnen für die Überwachung der chinesischen Regierung gegen Uiguren bereitzustellen, zur Entity-Liste des Handelsministeriums hinzugefügt wurde.

Kürzlich verabschiedete das US-Repräsentantenhaus ein Gesetz, das darauf abzielt, DJI-Drohnen möglicherweise zu verbieten. Die Version des National Defense Authorization Act des Senats beinhaltete jedoch dieses Verbot nicht, obwohl es als Änderung wieder eingeführt werden könnte.

Auswirkungen auf die Geschäftsabläufe von DJI

Die Importkomplikationen von DJI haben hauptsächlich ihre Unternehmens- und Agrardrohnen betroffen, aber nun auch die Verfügbarkeit der Air 3S über den Verkauf auf DJI.com hinweg beeinträchtigt. Das Unternehmen hat Optimismus geäußert, die Angelegenheit schnell zu klären, während es mit den US-Zoll- und Grenzschutzbehörden im Kontakt steht.

Zukünftige Implikationen für Drohnennutzer

Trotz der Kontrolle durch die Regierung haben frühere Maßnahmen hauptsächlich den Kauf und die Exportaktivitäten der Regierung eingeschränkt, nicht jedoch die Verfügbarkeit für Verbraucher. Sollten Congress einen Importverbot beschließen, könnten bestehende Drohnenbesitzer ihre Geräte weiterhin nutzen, obwohl die FCC-Autorisierung für neue Geräte beeinträchtigt werden könnte.

Fazit

Die aktuelle Situation zeigt ein komplexes Zusammenspiel zwischen Handel, Gesetzgebung und regulatorischen Prüfungen, die die Betrieb von DJI auf dem US-Markt beeinflussen. Während sich die Landschaft entwickelt, müssen Nutzer und Interessengruppen der Drohnenbranche über diese Entwicklungen informiert bleiben.

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